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Haushalt 2018: Prüfantrag auf Verlängerung von Kindergarten-Öffnungszeiten in KiTa-Gruppen

Bezogen auf die Arbeitszeiten in vielen Berufen und Branchen sind die Kindergarten-Öffnungszeiten (max. 7 - 18 Uhr) für einen Teil der berufstätigen Eltern als nicht ausreichend anzusehen.

 

Für ein bedarfsgerechtes Angebot der Betreuung von Kindern bis 6 Jahren muss das Angebot in den Randzeiten morgens und abends, deutlich erweitert werden. Die Stadtverwaltung wird gebeten, den Bedarf zu erheben, zu prüfen und Vorschläge zu machen, in welchen Kindergärten, Ganztagesgruppen mit deutlich verlängerten Öffnungszeiten eingerichtet werden können.

 

Auch wenn der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen in Friedrichshafen in den letzten Jahren gute Fortschritte gemacht hat, decken die derzeitigen Öffnungszeiten nur die büroüblichen Vollzeit-Arbeitszeiten ab und sind z. T. nur mit Teilzeitbeschäftigungs-verhältnissen vereinbar. Berufstätigkeiten im 2-3 - Schichtbetrieb sowie Bereitschaftsdienste in sozialen Berufen sind gerade für alleinerziehende Eltern kaum möglich.

 

Als Beispiele für Branchen mit Geschäfts- oder Bereitschaftszeiten außerhalb des KiTa Angebots seien genannt: Kranken- und Altenpflege, Gastronomie, Polizei, Feuerwehr- und Rettungsdienste, mittelständische Produktionsbetriebe, Lebensmittel-Einzelhandel.

 

Als Gruppe mit besonderem Bedarf sind Alleinerziehende zu nennen, für die ein Kontingent zu sichern ist, wenn es zu dieser Angebotsausweitung kommt. Um auch aus Kostengründen dieses Angebot auf diejenigen zu begrenzen, die es aus beruflichen Gründen benötigen, halten wir es für zumutbar, dass für Plätze in Gruppen mit langen Öffnungszeiten eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu den regelmäßigen Arbeitszeiten verlangt wird.

 

Betriebe mit Betriebskindergärten sollten in der Regel selbst bedarfsgerechte Öffnungszeiten für ihre Mitarbeiter anbieten. Sofern ökonomisch sinnvoller und organisatorisch möglich, könnten diesen Firmen aber auch Plätze zum Vollkostenpreis angeboten werden.