Die Friedrichstraße ist für den PKW- und den Anlieferverkehr eine wichtige Verbindung sowohl in Richtung Ost-West, wie auch West-Ost. Daher ist aus Sicht der FDP-Fraktion ein Durchfahrtsverbot zwischen Karl- und Metzstraße ein No-Go, auch als Provisorium!
Die Umgestaltung der Friedrichstraße sollte nicht in einem übereilten Verfahren fixiert werden. Nach der Öffnung der B31-neu sollte die Situation neu bewertet und die tatsächliche Auswirkung auf den innerstädtischen Verkehr aufgezeigt werden.
Die Innenstadtparkhäuser müssen alle, aus allen Richtungen erreichbar sein, für Häfler Kunden, Touristen und Auswärtige die an den See und in die Innenstadt wollen. Die Umgestaltung der Friedrichstr. darf keinesfalls innerstädtische Umsatzverluste nach sich ziehen. Ziel der Umgestaltung der Friedrichstraße ist es: weniger motorisierten Verkehr und mehr Raum für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen.
Unter diesen Prämissen wäre unser bisherige Favorit die beste Lösung, nämlich die Einbahnstraßenlösung Friedrichstraße – Charlottenstraße, ein Innenstadtring für den es von Beginn an keine Mehrheit gab, der jedoch in vielen anderen Städten gut funktioniert. Vor allem ginge dies nicht zu Lasten der Charlottenstraße, die bei einer Durchfahrtsperre in der Friedrichstraße der Verlierer wäre. Von verschiedenen Seiten wird darauf hingewiesen, dass der Kreuzungsbereich Ailingerstraße - Charlottenstraße dem Verkehrsaufkommen bei einer Sperrung der Friedrichstraße nicht gewachsen ist. Das BSO weist in seiner Stellungnahme sogar daraufhin, dass die Durchfahrtsperre im Hinblick auf die Charlottenstraße rechtswidrig sein könnte, da gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen wird, denn durch den Mehrverkehr steigt auch die Lärmbelastung.
Die FDP-Fraktion stimmt daher für die Variante 1 der Umgestaltung der Friedrichstraße zur Geschäftsstraße und lehnen ein Durchfahrtsverbot ab. Eine Verschlechterung der bestehenden Durchfahrtsmöglichkeit kann nicht hingenommen werden. Die Verlagerung des MIV führt zu Verschiebungen der Unfallschwerpunkte in Bereiche die bisher unauffällig waren.
Einer Tempobegrenzung auf 20 km/h stimmen wir nicht zu, um Fußgänger zu schützen, nachdem die Polizei darauf hingewiesen hat, dass in einer Tempo 20 Zone keine Fußgänger-Überwege und Lichtzeichenanlagen vorgesehen sind. Es kann u. E. auch nicht sein, dass E-Bike-Fahrer auf dem Radweg schneller unterwegs sind als der Autoverkehr auf der Straße.
Bei der Einrichtung eines Provisorium mit einer Fahrbahnbreite von 6 Meter muss jedoch beachtet werden, dass die Busse des Stadtverkehr eine Breite von 2 Meter 55 haben, ohne Außenspiegel, was im Begegnungsverkehr zu Problemen führen kann. Daher sollte die Fahrbahnbreite auf 6 Meter 50 erweitert werden.
Eine Shared-Space-Zone lehnen wir ab, da in dieser „Möchtegern“ Fußgängerzone kein Verkehrsteilnehmer weiß, wie er sich verhalten soll. Ggf. kann dies bei der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes in den nächsten Jahren nochmals diskutiert werden.
Einen Kreisverkehr im Kreuzungsbereich der Olgastraße wird zugestimmt, ebenso der Einrichtung einer Bushaltestelle am GZH, da für Besucher des GZH der Weg zum Stadtbahnhof nach einer Veranstaltung doch sehr mühsam ist.
Die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur möglichen Errichtung eines Fußgängerstegs entlang der Ufermauer lehnen wir ab, da dieser Steg nicht durchgehend entlang der gesamten Friedrichstraße geführt werden kann und einen großen Eingriff in die Bepflanzung im Uferpark zur Folge hätte.