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Fraktionserklärung zur Grundsteuer

Fraktionserklärung von Gaby Lamparsky (FDP/Freie Wähler) zur Grundsteuer

Rede zur Grundsteuer

 

 

Das BFVG hat 2018 die Berechnung der Grundsteuer nach Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt, da die Einheitswerte nach der Hauptfeststellung auf den 1.1. 1964 nie wieder fortgeschrieben worden sind, obgleich dies im Gesetz periodisch vorgesehen war und der Gesetzgeber wurde aufgefordert Grund und Boden neu zu bewerten. Bei der Neubewertung für bebaute Grundstücke für Wohnen und Gewerbe wird in allen Bundesländern außer in Bayern der Bodenrichtwert , den Gutachter Ausschüsse regelmäßig regelmäßig festlegen, herangezogen .

 

Bodenrichtwert mal Quadratmeter ergibt den Grundsteuerwert . Daraus berechnet das Finanzamt multipliziert mit der Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag . Aus diesem ergibt sich multipliziert mit dem Hebesatz die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer .

 

Der Hebesatz ist die alleinige Stellschraube, die in Händen von Städten und Gemeinden liegt Alle anderen Bewertungsfaktoren beruhen auf Vorgaben von Bund und Land.

 

 

 

Friedrichshafen hält sich an die geforderte Aufkommensneutralität. Das heißt in den Stadtsäckel soll durch die Neubewertung nicht mehr hineinkommen als zuvor. Im FVA hat Frau Kasper detailliert aufgezeigt wie die neue Grundsteuer aufkommensneutral für die Stadt berechnet wurde . Das war absolut korrekt und nachvollziehbar , so dass gegen die neuen Hebesätze , die heute zu verabschieden sind, nichts einzuwenden ist . Anzumerken ist hier auch, dass Friedrichshafen im Gegensatz zu anderen Gemeinden die Hebesätze in den letzten ein bis 2 Jahren nicht im Voraus erhöht hat .

 

 

 

Auch wenn zu erwarten war , dass bei einer Neubewertung nach fast 60 Jahren die Grundsteuer, insbesondere für ältere Wohn-Immobilien steigt , ergeben sich vielerorts große Verschiebungen , Umverteilungen und Betroffenheiten für einzelne Grundsteuerpflichtige, so dass sich manche betroffene Bürger fragen , ob die Neuberechnung der  Grundsteuer wirklich zu gerechten Ergebnissen führt. Gewinner und Verlierer gibt es überall, doch die Verteilung variiert innerhalb einer Stadt und von Gemeinde zu Gemeinde.

 

Hierzu trägt die große Varianz der Bodenrichtwerte bei, die in 15 Bundesländern, außer Bayern, in die neue Berechnung einfließen. In Friedrichshafen beträgt der Bodenrichtwert in reinen Industrie- und Gewerbegebieten aktuell 90 – 170€/qm. Hier sinkt ab 2025 die Gewerbesteuerlast.

 

Für Wohn-Immobilien liegt der Bodenrichtwert in Friedrichshafen außerhalb des Stadtkerns deutlich höher, nämlich zwischen 330 €/qm und 1000€/qm und bis zu  2450€/qm für einige Seegrundstücke.

 

 

 

Auch wenn die Bodenrichtwerte jährlich veröffentlicht werden, ist ihr Zustandekommen für Außenstehende (Bürger und Gemeinderat) nicht nachvollziehbar und nicht hinterfragbar. Ohne die Arbeit der Gutachterausschüsse generell bezweifeln zu wollen, arbeiten diese in einer Art black box.

 

Ebenso wäre es kontraproduktiv, wenn die neue Grundsteuer in Zeiten steigender Mieten, Altbauwohnungen für langjährige Mieter deutlich verteuert, weil sich die zu zahlende Steuer vervielfacht.  Dies kann bisher nur in NRW abgemildert werden, wo das Land den Kommunen erlaubt, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe festzusetzen

 

 

 

Die Fraktion FW/FDP stimmt wie eingangs erläutert, den für Friedrichshafen korrekt berechneten neuen Hebesätzen und allen weiteren Beschlusspunkten wie vorgeschlagen zu.

 

Gaby Lamparsky erhält silberne Ehrennadel

FDP-Stadträtin Gaby Lamparsky erhält die silberne Ehrennadel des Städtetags Baden-Württemberg für 20 Jahre ehrenamtliches und verdienstvolles Engagement in Friedrichshafen durch EBM Fabian Müller.